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Wahl des Landrates - Stichwahl am 14. Mai 2023
Für die Stichwahl am 14. Mai 2023 erhalten die Wahlberechtigten keine neue Wahlbenachrichtigung. Sollten Wahlberechtigte ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr haben, ist das kein Problem. Sie können trotzdem im Wahllokal ihre Stimme abgeben, indem sie im Wahllokal ihr Ausweisdokument vorzeigen oder vorher Briefwahl beantragen.
Hinweise zur Briefwahl – Wahlbrief rechtzeitig abschicken
- Auch zur Stichwahl ist die Möglichkeit der Briefwahl gegeben. Wähler, die bereits zur Hauptwahl per Briefwahl ihre Stimme abgegeben haben, erhalten zur Stichwahl automatisch Briefwahlunterlagen von ihrer örtlichen Wahlbehörde. Voraussetzung: Mit dem Antrag zur Briefwahl wurden die Briefwahlunterlagen für die Haupt- UND die mögliche Stichwahl beantragt (und beide Felder angekreuzt). Ansonsten ist ein neuer Antrag notwendig.
- Selbstverständlich kann man auch Briefwahlunterlagen beantragen, wenn man bei der Hauptwahl im Wahllokal abgestimmt hat. Auch in diesen Fällen ist jedoch ein Antrag notwendig. Der Antrag kann
- mit der Wahlbenachrichtigung (Rückseite),
- per E-Mail,
- Fax,
- hier online (In einem elektronisch gestellten Antrag ist neben der Angabe von Namen, Wohnadresse und gegebenenfalls einer Zustelladresse (zum Beispiel die Urlaubsadresse) auch das Geburtsdatum anzugeben.)
- oder persönlich im Rathaus (mit Personalausweis) gestellt werden. Hier gibt es die Briefwahlunterlagen direkt: Diese können vor Ort ausgefüllt oder mitgenommen werden.
- Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
- Wer einen Antrag stellen möchte, sollte dies schnellstmöglich tun. Endgültig endet die Frist am zweiten Tag vor der Stichwahl, das ist Freitag, der 12. Mai 2023, um 18:00 Uhr. Sofern man diese Frist ausschöpft, ist zu bedenken, dass die Unterlagen den Antragsteller nicht mehr auf dem Postweg erreichen können. Man sollte in diesem Fall daher persönlich bei seiner örtlichen Wahlbehörde im Rathaus vorsprechen.
- Für alle Briefwähler ist es ist ratsam, den Wahlbrief bereits einige Tage vor dem Wahltag abzuschicken. Der Wahlbrief muss an der auf dem Wahlbrief bezeichneten Stelle am Wahlsonntag spätestens um 18:00 Uhr vorliegen. Danach wird mit der Auszählung der Stimmen begonnen. Wahlbriefe, die verspätet eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Damit die Landratswahl am 14. Mai erfolgreich ist, müssen genügend Wahlberechtigte wählen. Erhält der Bewerber mit den meisten Stimmen nicht genügend Stimmen, wählt der Kreistag einen Landrat.
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