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Informationen zum Bebauungsplan Nr. 60 „Service- und Logistikzentrum Freienbrink Nord“

Wappen Gemeinde Grünheide (Mark) (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Wappen Gemeinde Grünheide (Mark)

Informationen 

23. April 2024

 

In der jüngsten 1. außerordentlichen Gemeindevertretersitzung wurden durch sämtliche Planungsunternehmen viele Informationen zum geänderten Bebauungsplan Nr. 60 „Service- und Logistikzentrum Freienbrink-Nord“ vorgetragen. Eine Präsentation finden Sie hier unter diesem Link.

 

Detailierte Informationen rund um die letzte Gemeindevertretersitzung finden Sie auch unter www.gruenheide-im-blick.de

 

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21. März 2024


Auslegung (vom 19. März bis 4. April 2024) "Erneuerung Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 60 "Service- und Logistikzentrum Freienbrink Nord" hat stattgefunden.

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14. März 2023

 

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,

sehr geehrte Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter,

 

zunächst möchte ich mich bei Ihnen allen für die hohe Beteiligung an den Einwohnerbefragungen bedanken.

Das Ergebnis der Einwohnerbefragung zum vorgelegten B-Plan Nr.60 ist für uns eindeutig ausgefallen und wir respektieren das Meinungsbild.

 

Warum ist B-Plan Nr. 60 so wichtig?

Der B-Plan Nr.60 ist aus meiner Sicht dringend geboten, da ansonsten die notwendigen Verkehrsinfrastrukturprojekte in absehbarer Zeit nicht umgesetzt werden können, was mit erheblichen nachteiligen Folgen für unsere Gemeinde und die Umwelt verbunden wäre. 

 

Was wurde angepasst?

 

1. Erhalt von 70,3 ha Wald

Das primäres Planungsziel ist ein weitgehender Walderhalt auf der Fläche des Bebauungsplan Nr. 60. Dafür werden rund 47 ha, die in der ursprünglichen Planung als Industriefläche vorgesehen war, nun als Waldfläche festgesetzt. Zuzüglich weiterer Waldflächen, die über eine Pflanzbindung gesichert werden, bleiben insgesamt nunmehr rund 70,3 ha Wald erhalten. Somit soll mit der angepassten Planung dem Wunsch von Ihnen Rechnung getragen und ein weitestgehender Walderhalt planungsrechtlich gesichert werden. 

 

2. Landesstraßen und Güterbahnhof

Die bestehende Verkehrsinfrastruktur kann dem absehbaren Verkehrsaufkommen nicht gerecht werden. Die weiteren primären Planungsziele sind die Schaffung von Planungsrecht für die angepassten und optimierten Planungen der Landesstraßen L 386 (als Entlastung für die bestehende L 38) und L 23 sowie für die mögliche Realisierung eines werkseigenen Güterbahnhofs. Dieser Güterbahnhof stellt die notwendige Voraussetzung dafür da, dass wesentliche Verkehrsmengen über die Schiene abwickelt werden können und somit das Verkehrsaufkommen auf den Straßen in unseren Ortsteilen erheblich verringern wird. 

 

Entgegen der vielfachen Behauptung, die Anlage eines Güterbahnhofs sei auch auf der bisherigen Betriebsfläche des Elektroautomobilherstellers möglich, ist zu sagen, dass dies wegen der Verschiebung einer Weiche der Deutschen Bahn nach Osten und daher auf Grund von eisenbahntechnischen Vorgaben nicht möglich ist. Dies erfordert auch eine Anpassung der bereits im B-Plan Nr. 13, 1. Änderung festgesetzten Planung für die L 386.  

 

Die ursprünglich mit der Planung verfolgte Absicht einer deutlichen Erweiterung der betrieblichen Nutzfläche für die Gigafactory wird nun auf ein geringes Maß reduziert und nur insoweit ermöglicht, als dass die Anbindung des Betriebsgeländes an die L 386 erfolgen kann.

 

Eine weitere häufig geäußerte Behauptung, dass mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 60 eine Voraussetzung für die Erhöhung von Produktionskapazitäten geschaffen werden sollte, ist ebenfalls zurückzuweisen! Dies war nie Ziel der Planung! Es ging lediglich um die Schaffung zusätzlicher Lager- und Logistikflächen sowie um die Möglichkeit der Unterbringung mitarbeiterelevanter Einrichtungen.  Letztgenannte Einrichtungen entfallen nun vollständig. Flächen für Lager- und Logistik werden in ihrem Umfang deutlich verkleinert. 

 

Zu dem angepassten Entwurf des B-Plan Nr. 60 wird in der Zeit vom 21.03.2024 bis zum 04.04.2024 eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB stattfinden.

 

Für Sie und unsere Gemeinde Grünheide (Mark)

 

 bm 

Arne Christiani

Bürgermeister

 

 

Wir werden die Informationen rund um den B-Plan 60, sowie alle Auslegungsunterlagen an dieser Stelle für Sie vorhalten, stets aktualisieren und Sie somit mitnehmen.

 

 

  

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Gemeinde Grünheide (Mark)
Am Marktplatz 1

15537 Grünheide (Mark)


Telefon  03362 5088 - 0

Telefax  03362 5088 - 600

 

 

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Donnerstag: 9 - 12, 13 - 15 Uhr
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