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Ordnungsamt

Lärmschutz


Beschreibung

Wann dürfen Maschinen benutzt und Rasen gemäht werden?

 

Für reine, allgemeine und besondere Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete gilt, dass lärmintensive Geräte und Maschinen sonn- und feiertags gar nicht und an Werktagen (montags bis sonnabends) in der Zeit von 20 bis 7 Uhr nicht betrieben werden dürfen.
So dürfen Rasenmäher in Wohngebieten nur werktags (montags bis sonnabends) zwischen 7 und 20 Uhr betrieben werden. Besonders laute Geräte wie Freischneider, Grastrimmer / Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsauger dürfen werktags nur in der Zeit von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr benutzt werden.

Wann ist Nachtruhe einzuhalten?
Von 22 bis 6 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind. Dieses Verbot gilt nicht für Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung einer Notlage, Ernte- und Bestellungsarbeiten zwischen 5 und 6 Uhr sowie zwischen 22 und 23 Uhr. Auf Antrag kann das Ordnungsamt Ausnahmen zulassen, soweit die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse oder einem besonderen, überwiegenden Interesse eines Beteiligten liegt.

Wie sind Tongeräte zu benutzen?
Tongeräte insbesondere Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente und ähnliche Geräte dürfen nur in solcher Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden. Die Ordnungsbehörde kann bei einem öffentlichen oder überwiegenden, besonderen, privaten Interesse auf Antrag Ausnahmen zulassen.

Wie wirkt die Ruhe an Sonn- und Feiertagen?
Die Sonntage und die gesetzlich anerkannten Feiertage sind Tage der allgemeinen Arbeitsruhe. öffentlich wahrnehmbare Arbeiten, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören, sind verboten. Das bedeutet, dass Arbeiten mit Geräten wie Kreissäge, Bohrmaschine, Trennschleifer, Axt, Hammer u. ä. nicht zulässig sind. Der Feiertagsschutz gilt grundsätzlich von 0 bis 24 Uhr. Bei erlaubten Arbeiten sind unnötige Störungen und Geräusche zu vermeiden. Erlaubt sind zum Beispiel Gartenarbeiten, die nicht erwerbsmäßig verrichtet werden, soweit diese die Öffentlichkeit, insbesondere die unmittelbare Nachbarschaft nicht stören.

 


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Herr Lehmann
Telefon 03362 5088-181

Frau Prügel
Telefon 03362 5088-351

Herr Bauermeister
Am Markplatz 1
Telefon 03362 5088-300
Telefax 03362 5088-600


Formulare

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Aktuelle Sprechzeiten

Gemeinde Grünheide (Mark)
Am Marktplatz 1

15537 Grünheide (Mark)


Telefon  03362 5088 - 0

Telefax  03362 5088 - 600

 

 

Gemeindeverwaltung

Dienstag:      9 - 12, 13 - 18 Uhr

Donnerstag: 9 - 12, 13 - 15 Uhr
Freitag:         9 - 12 Uhr

 

Wohnungsverwaltung, Steuern,
KITA-Verwaltung & Senioren
Dienstag:      9 - 12, 13 - 18 Uhr

 

Wohnungsanfragen für Geflüchtete

Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration
Hotline 03366 35-2003

 

Rentenberatung im Rathaus Grünheide (Mark)

jeden 2. und 4. Dienstag im Monat

immer 16-18 Uhr im Konferenzraum

 

Schiedsstelle (im Rathaus)
Jeden 1. Dienstag im Monat
15 - 18 Uhr

 

Telefon 033632 59660


Bibliothek (im Rathaus)

Dienstag:      13 - 18 Uhr

Donnerstag: 13 - 17 Uhr
Freitag:          10 - 13 Uhr

 

Ihre Bücher können Sie zudem auch digital in der Onleihe ausleihen.

 

Möchten Sie mit der Bibliothek Kontakt aufnehmen, schreiben
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