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Standesamt
Geburt, beurkunden
Kurzinformationen
Für die Beurkundung der Geburt eines Kindes ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk das Kind geboren ist. Bei einer Hausgeburt sollte die Anzeige binnen einer Woche beim Standesamt erfolgen. Die zur Beurkundung der Geburt des Kindes notwendigen Unterlagen richten sich nach dem jeweiligen Personenstand der Mutter.
Ist die Mutter ledig:
- Geburtsurkunde
- Personalausweis/ Reisepass
- Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes
- Wenn vorhanden, Vaterschaftserkennung und ggf. Sorgeerklärung
Ist die Mutter verheiratet:
- Die Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Personalausweis/ Reisepass
- Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes
Ist die Mutter geschieden:
- Die Heiratsurkunde, sollte die Scheidung in der Urkunde nicht vermerkt sein, so ist das rechtskräftige Scheidungsurteil mit vorzulegen
- Personalausweis/ Reisepass
- Wenn vorhanden, Vaterschaftserkennung ggf. Sorgeerklärung
- Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes
Ist die Mutter verwitwet:
- die Heiratsurkunde, sollte der Vermerk über den Tod des Ehemannes fehlen, ist die Sterbeurkunde mit vorzulegen
- Personalausweis/ Reisepass
- Wenn vorhanden, Vaterschaftserkennung ggf. Sorgeerklärung
- Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes
Weitere Informationen, wie zum Beispiel zur Bestimmung der Namensführung des Kindes, u.a.m. erhalten Sie im Standesamt.
Ansprechpartner
Frau Krenz
03362 5088-333
03362 5088-600
Nachrichten
21. 11. 2024
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Hotline 03366 35-2003
Rentenberatung im Rathaus Grünheide (Mark)
jeden 2. und 4. Dienstag im Monat
immer 16-18 Uhr im Konferenzraum
Schiedsstelle (im Rathaus)
Jeden 1. Dienstag im Monat
15 - 18 Uhr
033632 59660
Bibliothek (im Rathaus)
Dienstag: 13 - 18 Uhr
Donnerstag: 13 - 17 Uhr
Freitag: 10 - 13 Uhr
Ihre Bücher können Sie zudem auch digital in der Onleihe ausleihen.
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