Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite

 

 

______________________________________________________________________________________________________________________________________________________

 

 

ra

Eltern Portal

Eltern-Portal

Kitaplatz hier online beantragen

 

 

 

Imagefilm Grünheide (Mark)

Imagefilm auf YouTube ansehen

 

 

 

 

Tourismusverband Seenland Oder-Spree

 

gr_atsee.jpg

 

 

         MAERKER Grünheide

 

 

 

 

 

 

button_5_VBB.gif

 

 

logo_weiss_DRK.gif

 

 

 

FB-Logo

"Entdecke Grünheide"

bei Facebook...

Förderprogramm
Besucher: 223761
Teilen auf Facebook   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Standesamt

Geburt, beurkunden


Kurzinformationen

Für die Beurkundung der Geburt eines Kindes ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk das Kind geboren ist. Bei einer Hausgeburt sollte die Anzeige binnen einer Woche beim Standesamt erfolgen. Die zur Beurkundung der Geburt des Kindes notwendigen Unterlagen richten sich nach dem jeweiligen Personenstand der Mutter.

 

Ist die Mutter ledig:

  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis/ Reisepass
  • Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes
  • Wenn vorhanden, Vaterschaftserkennung und ggf. Sorgeerklärung

 

Ist die Mutter verheiratet:

  • Die Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • Personalausweis/ Reisepass
  • Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes

 

Ist die Mutter geschieden:

  • Die Heiratsurkunde, sollte die Scheidung in der Urkunde nicht vermerkt sein, so ist das rechtskräftige Scheidungsurteil mit vorzulegen
  • Personalausweis/ Reisepass
  • Wenn vorhanden, Vaterschaftserkennung ggf. Sorgeerklärung
  • Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes

 

Ist die Mutter verwitwet:

  • die Heiratsurkunde, sollte der Vermerk über den Tod des Ehemannes fehlen, ist die Sterbeurkunde mit vorzulegen
  • Personalausweis/ Reisepass
  • Wenn vorhanden, Vaterschaftserkennung ggf. Sorgeerklärung
  • Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes

 

Weitere Informationen, wie zum Beispiel zur Bestimmung der Namensführung des Kindes, u.a.m. erhalten Sie im Standesamt.


Ansprechpartner

Frau Krenz
Telefon 03362 5088-333
Telefax 03362 5088-600

Aktuelle Sprechzeiten

Gemeinde Grünheide (Mark)
Am Marktplatz 1

15537 Grünheide (Mark)


Telefon  03362 5088 - 0

Telefax  03362 5088 - 600

 

 

Gemeindeverwaltung

Dienstag:      9 - 12, 13 - 18 Uhr

Donnerstag: 9 - 12, 13 - 15 Uhr
Freitag:         9 - 12 Uhr

 

Wohnungsverwaltung, Steuern,
KITA-Verwaltung & Senioren
Dienstag:      9 - 12, 13 - 18 Uhr

 

Wohnungsanfragen für Geflüchtete

Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration
Hotline 03366 35-2003

 

Rentenberatung im Rathaus Grünheide (Mark)

jeden 2. und 4. Dienstag im Monat

immer 16-18 Uhr im Konferenzraum

 

Schiedsstelle (im Rathaus)
Jeden 1. Dienstag im Monat
15 - 18 Uhr

 

Telefon 033632 59660


Bibliothek (im Rathaus)

Dienstag:      13 - 18 Uhr

Donnerstag: 13 - 17 Uhr
Freitag:          10 - 13 Uhr

 

Ihre Bücher können Sie zudem auch digital in der Onleihe ausleihen.

 

Möchten Sie mit der Bibliothek Kontakt aufnehmen, schreiben
Sie uns eine E-Mail an

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

21. 11. 2024 - Uhr – Uhr

 

21. 11. 2024 - Uhr – Uhr

 

21. 11. 2024 - Uhr – Uhr

 

Newsletter abonnieren

Fundbüro                                                                                                                                                                                   Waldbrandgefahrenstufen