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Gemeinde Grünheide (Mark) versendet ersten Digitalen Gewerbesteuerbescheid

Wappen Gemeinde Grünheide (Mark) (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Wappen Gemeinde Grünheide (Mark)

Als erste Kommune im Land Brandenburg und eine der Ersten in Deutschland hat die Gemeinde Grünheide (Mark) einen Digitalen Gewerbesteuerbescheid erfolgreich an die BKW Public Services Beratungs- und Kontrollgesellschaft mbH als Steuerberater für ein Unternehmen versandt. 

Das ist ein großer Erfolg, da hiermit ein steuerrechtliches Verwaltungs-verfahren vollständig „Ende-zu-Ende“ digitalisiert wurde. Dieses reicht von der Gewerbesteuererklärung des Unternehmens bzw. seines Steuerberaters gegenüber dem Finanzamt, über die Veranlagung und Bescheidung der Gewerbesteuer durch die Kommune bis hin zur digitalen Zustellung in das ELSTER-Postfach „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) des Unternehmens bzw. seines Steuerberaters.

 

Was simpel klingt, ist in der Umsetzung durchaus aufwändig - sind doch mehrere Akteure mit ihren jeweiligen Anforderungen beteiligt. Insofern sind auch in diesem Prozess organisatorische, rechtliche, technische und finanzielle Dimensionen tangiert:

 gewerb Quelle: init AG

 

Hintergrund

Im April 2023 startete das OZG-Projekt Digitaler Gewerbesteuerbescheid. Durch das Hessische Finanzministerium ist die init AG mit dem Roll-Out des „Einer für Alle“-Projekts (EfA) betraut. Rund 3,9 Millionen Unternehmen sowie über 50.000 Steuerberatungen und Konzernsteuerabteilungen in Deutschland können seither direkt bei Abgabe der Gewerbesteuererklärung mitteilen, ob sie den Gewerbesteuerbescheid in digitaler Form erhalten wollen. Damit ein Unternehmen (bzw. seine Steuerberatung) den Gewerbesteuerbescheid digital erhält, muss eine Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe abgegeben werden, die direkt bei der Gewerbesteuererklärung in ELSTER unter „Anlage Bekanntgabe“ angekreuzt werden kann.

 

Bei der Abgabe dieser Einwilligung werden dann zusätzliche Merkmale für den digitalen Versand abgefragt (z. B. Benachrichtigungs-Mailadresse oder ELSTER-ID).

Alternativ zur Einwilligung im Rahmen der Gewerbesteuererklärung in ELSTER kann die schon erfolgte Steuererklärung auch nachträglich für die Erklärungen des Geschäftsjahres 2022 direkt gegenüber der Kommune mit einem elektronischen Bekanntgabewunsch mittels PDF-Formular versehen werden: 

https://www.esteuer.de/download/gewerbesteuer/Kommunale_Einwilligung_elektronische_Bekanntgabe_aut.pdf


 

Vorteile

  • Ganzheitlicher und medienbruchfreier „Ende-zu-Ende“-Prozess mit digitalem Rückkanal 

  • Der Digitale Gewerbesteuerbescheid ist menschen- und maschinenlesbar. Unternehmen und Steuerberatungen können den Bescheid direkt in ihre jeweilige Fachanwendung einlesen und medienbruchfrei verarbeiten. Der Digitale Gewerbesteuerbescheid ermöglicht im Vergleich zum Papierbescheid eine schnellere Bearbeitung und einen geringeren Aufwand in der Datenerfassung. Die digitale Zustellung ist dabei ebenso rechtssicher wie der Postversand.

  • Der Digitale Gewerbesteuerbescheid wird im PDF-A3-Format mit eingebettetem XML versendet. Das XML ist bundesweit einheitlich und ergänzt die bislang rund 600 verschiedenen Formate der Gewerbesteuerbescheide. Das soll insbesondere Unternehmen mit Standorten in mehreren Kommunen sowie Steuerbüros die Arbeit leichter machen.

  • Unternehmen können ihren digitalen Bekanntgabewunsch mit Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe in ELSTER abgeben. 

  • Die Gültigkeit der Einwilligung im Rahmen der Gewerbesteuererklärung bezieht sich immer nur auf den Erhebungszeitraum der Erklärung. Die mit dem Formular erteilte Einwilligung gegenüber der Kommune gilt unbefristet und muss deshalb nicht jedes Jahr erneut erteilt werden.

  • Unternehmen mit mehreren Standorten (in ggf. mehreren Bundesländern) können das Formular einmal ausfüllen und an alle Kommunen der Standorte gleichzeitig schicken. Dadurch kann der digitale Bekanntgabewunsch einmalig für alle Standorte erteilt werden.

 

 „Der hiermit vollzogene Meilenstein bei der Digitalisierung der Gewerbesteuer optimiert unsere verwaltungsinternen Prozesse. Er vermeidet unter ökologischen Aspekten auch Aufwand, wie z. B. Kosten für den postalischen Versand von Bescheiden und bietet enormes Einsparpotenzial für Verwaltungen. Für die Unternehmen begründet er einen Standortvorteil. Nicht zuletzt deshalb waren wir selbstverständlich motiviert, das länderübergreifende Pilotprojekt des Digitalen Gewerbesteuerbescheides aktiv zu begleiten und mit unseren langjährigen Erfahrungen voranzubringen.“ erläutert Daniel Burdach als Prozess- und Digitalisierungsmanager der Gemeinde Grünheide (Mark). 

 

Die Gemeinde Grünheide (Mark) hofft, dass im nächsten Schritt zahlreiche Unternehmen vom Angebot der digitalen Abwicklung der Gewerbesteuer Gebrauch machen.

 

In der Gemeinde Grünheide (Mark) besteht darüber hinaus großes Interesse am Gelingen der Verwaltungsdigitalisierung. In naher Zukunft sollen mehr Verwaltungsdienstleistungen für Bürger und Unternehmen auch online angeboten werden. 

 

 

Weitere Informationen:

ELSTER-Webseite zum Digitalen Gewerbesteuerbescheid:       
https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/digitaler_gewerbesteuerbescheid 
 

Informations-Flyer für gewerbesteuerpflichtige Unternehmen (bzw. Steuerberater): 
https://download.elster.de/download/elstertransfer/dokumente/20240715_Flyer_Steuerpflichtige_Digitaler_Gewerbesteuerbescheid.pdf 
 

Einwilligung gegenüber der Kommune in die elektronische Bekanntgabe in der Gewerbesteuer:
https://www.esteuer.de/download/gewerbesteuer/Kommunale_Einwilligung_elektronische_Bekanntgabe_aut.pdf

 

Kontakt zum SG Steuern:
Frau Durré
Kämmerei | SG Steuern
Telefon: 03362 5088-230
Mail:  

 

Informationen zum Projekt:                                   

Daniel Burdach                                                         

CDO | Prozess- und Digitaliserungsmanager            

Telefon: 03362 5088-102                                          

Mail:                        

Weitere Informationen

Aktuelle Sprechzeiten

Gemeinde Grünheide (Mark)
Am Marktplatz 1

15537 Grünheide (Mark)


Telefon  03362 5088 - 0

Telefax  03362 5088 - 600

 

 

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Dienstag:      9 - 12, 13 - 18 Uhr

Donnerstag: 9 - 12, 13 - 15 Uhr
Freitag:         9 - 12 Uhr

 

Wohnungsverwaltung, Steuern,
KITA-Verwaltung & Senioren
Dienstag:      9 - 12, 13 - 18 Uhr

 

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Hotline 03366 35-2003

 

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Telefon 033632 59660


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Dienstag:      13 - 18 Uhr

Donnerstag: 13 - 17 Uhr
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