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Ferienzuschüsse vom Land Brandenburg für Familien mit geringem Einkommen

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Die Sommerferien sind zum Greifen nahe. Das Land Brandenburg unterstützt jedes Jahr Familien mit geringem Einkommen aus Brandenburg bei ihrem Urlaub. Bei der Förderung sollen vor allem Familien in besonderen Belastungssituationen wie zum Beispiel Alleinerziehende, Familien mit einem behinderten Familienmitglied oder Familien mit Migrationshintergrund berücksichtigt werden.

 

Die Ferienzuschüsse betragen zehn Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied. Ferienzuschüsse können Familien in Anspruch nehmen, die in Brandenburg wohnen und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Auch Großeltern, die mit ihren Enkelkindern verreisen, können Zuschüsse erhalten. Der Zuschuss soll für mindestens zwei und  höchstens 13 Übernachtungen gewährt werden, in begründeten Einzelfällen sind Abweichungen von der Mindestreisedauer möglich.

 

Die Förderung muss mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) beantragt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

 

Alle Informationen zu den Förderbedingungen und Antragsformulare gibt es unter diesen Link oder direkt beim:

 

Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV)
Dezernat 53
Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus
Telefon: 0355 2893-853 oder 0355 2893-800

Logo LASV

 

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15537 Grünheide (Mark)


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Dienstag:      13 - 18 Uhr

Donnerstag: 13 - 17 Uhr
Freitag:          10 - 13 Uhr

 

Ihre Bücher können Sie zudem auch digital in der Onleihe ausleihen.

 

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