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Information für Grundstückseigentümer - Reform der Grundsteuer
Die Finanzämter bewerten ab 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland. Diese Neubewertung ist erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können.
Was Sie als Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz im Land Brandenburg wissen müssen, wurde hier auf diesen Seiten des Finanzamtes des Land Brandenburges für Sie zusammengestellt:
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Dienstag: 13 - 18 Uhr
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