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Bauleitplanung Beteiligung
Die Bauleitplanung vorgestellt
Das Bau- und Nutzungsgeschehen in Städten und Gemeinden wird vor allem durch die Bauleitplanung bestimmt. Sie ist das Kernstück der städtebaulichen Planung der Kommune. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung (private und öffentliche Grundstücke eingeschlossen) vorzubereiten und zu lenken. Sie müssen dabei in objektiver Beziehung zur städtebaulichen Ordnung stehen.
Hauptinstrumente der Bauleitplanung sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan.
Nach den Regelungen des Baugesetzbuches sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne kann sich die Gemeinde jedoch nicht auf "planerisch freiem Feld" betätigen, sondern unterliegt vielfältigen tatsächlichen und rechtlichen Bindungen. Insbesondere die Vorgaben der übergeordneten räumlichen Planung sind dabei zu beachten bzw. zu berücksichtigen.
Die Mitwirkungsmöglichkeit der Bürger und der Träger öffentlicher Belange, um mögliche Entscheidungen zu beeinflussen, sind im Rahmen des Aufstellungsverfahrens gegeben. Eine Interessenabwägung zwischen den verschiedenen öffentlichen und privaten Belangen erfolgt im Rahmen des Bauleitplanverfahrens.
"Informationen zu laufenden Vorhaben der kommunalen Bauleitplanung stehen auch über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg gemäß § 4a Abs. 4 BauGB unter bauleitplanung.brandenburg.de zur Verfügung."
» Informationspflichten gem. DS-GVO bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB
Bekanntmachungen
>> Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Grünheide (Mark) über die Herstellung notwendiger Stellplätze (Stellplatzsatzung)
>> Anlage 1 zur Stellplatzsatzung
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>>Bekanntmachung der Offenlage zum Antrag der Fa. Naturwind Potsdam Gmbh auf Errichtung und Betrieb gem. §4i.V.m. §10 BImSchG von 9 Windkranftanlagen
am Standort 15374 Müncheberg, Gemakung Müncheberg, Flur 10, Flurstück 49, 50 und Flur 21, Flurstücke 823, 824, 825, 826 (Reg.-Nr.: G07123)
Die Unterlagen liegen im Rathaus der Gemeinde Grünheide (Mark), Am Marktplatz 1, 2. Obergeschoss, 15537 Grünheide (Mark) vom 28.02. - 27.03.2024 aus.
Die Unterlagen können dort, während der Dauer der Veröffentlichungsfrist, während der folgenden Dienststunden eingesehen werden:
Montag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Zudem können die Unterlagen beim Landesamt für Umwelt eingesehen werden.
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>>Bekanntmachung der Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 52 „Windpark Kienbaum-Hangelsberg“
gem. §3 Abs. 2 BauGB
Nach der Erarbeitung des Entwurfs des Bebauungsplans findet nun die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt. Parallel wird die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs 2 BauGB und die Abstimmung mit den benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
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Informationen zu Gestaltungssatzungen
Nachrichten
21. 11. 2024
Aktuelle Sprechzeiten
Gemeinde Grünheide (Mark)
Am Marktplatz 1
15537 Grünheide (Mark)
03362 5088 - 0
03362 5088 - 600
Gemeindeverwaltung
Dienstag: 9 - 12, 13 - 18 Uhr
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Wohnungsverwaltung, Steuern,
KITA-Verwaltung & Senioren
Dienstag: 9 - 12, 13 - 18 Uhr
Wohnungsanfragen für Geflüchtete
Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration
Hotline 03366 35-2003
Rentenberatung im Rathaus Grünheide (Mark)
jeden 2. und 4. Dienstag im Monat
immer 16-18 Uhr im Konferenzraum
Schiedsstelle (im Rathaus)
Jeden 1. Dienstag im Monat
15 - 18 Uhr
033632 59660
Bibliothek (im Rathaus)
Dienstag: 13 - 18 Uhr
Donnerstag: 13 - 17 Uhr
Freitag: 10 - 13 Uhr
Ihre Bücher können Sie zudem auch digital in der Onleihe ausleihen.
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