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Ehefähigkeitszeugnis

Beschreibung

Das ist eine Bescheinigung des deutschen Standesbeamten worin bescheinigt wird, dass nach deutschem Recht der Eheschließung der im Zeugnis genannten Person(en) kein Ehehindernis entgegensteht. Beantragt und ausgestellt wird das Ehefähigkeitszeugnis am Wohnsitz des/r deutschen Verlobten.

 

Welche Unterlagen Sie für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen, erfahren Sie bei uns.

Ansprechpartner

Standesamt
Frau Krenz
Telefon 03362 5088-333
Telefax 03362 5088-600