Schöffenwahl 2023

Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 27. April 2023, mit Beschluss Nr. 14/02/23, über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl und Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit für die Amtsperiode 2024-2028 befunden.

Das Bewerbungsverfahren für das Amt der ehrenamtlichen Richterin/des ehrenamtlichen Richters ist damit beendet.

 

Wir danken allen interessierten Bürerginnen und Bürgern für die zahlreichen und erfreulichen Nachfragen und Bewerbungen.

 

Die Vorschlagsliste wird in der Zeit vom 08. bis 12.05.2023 zu jedermanns Einsicht in Büro 35 des Rathauses der Gemeinde Grünheide (Mark) öffentlich aufgelegt. Hinweise dazu können Sie der öffentlichen Bekanntmachung entnehmen.

 

 

 

2023 ist das Jahr der Schöffenwahlen für die Amtszeit von 2024 bis 2028
Die Mitwirkung der Schöffinnen und Schöffen in der Strafrechtspflege ist ein unverzichtbares Element einer unabhängigen Gerichtsbarkeit des demokratischen Rechtsstaats. Sie gewährleistet, dass Urteile nicht nur im Namen des Volkes, sondern auch durch das Volk gesprochen werden. So heißt es in Artikel 108 Absatz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg: „An der Rechtsprechung sind Frauen und Männer aus dem Volke als ehrenamtliche Richter nach Maßgabe der Gesetze zu beteiligen.”

 

Die Schöffinnen und Schöffen üben das Richteramt mit gleichem Recht und gleicher Verantwortung aus wie die Berufsrichter. Ihre Mitwirkung ist deshalb so gefragt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr Gemeinsinn und ihr Gerechtigkeitsempfinden in die Entscheidung der Gerichte eingebracht werden sollen. Das Schöffenamt ist eine interessante, aber auch verantwortungsvolle Tätigkeit, denn die Urteile in Strafsachen können schwerwiegende Eingriffe in die Lebensverhältnisse der am Verfahren Beteiligten darstellen. Als Schöffin und Schöffe entscheiden Sie mit gleichem Stimmrecht wie Berufsrichter und sind wie diese zur Neutralität verpflichtet. D.h., Sie haben ohne Berücksichtigung des Ansehens der Person darüber zu entscheiden, ob der/die Angeklagte wegen der ihr/ihm vorgeworfenen Tat zu verurteilen oder freizusprechen ist. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, müssen Sie ebenso wie Berufsrichter dazu beitragen, dass begangenes Unrecht gesühnt und den Geschädigten sowie der Gesellschaft Genugtuung verschafft wird, ohne auf der Täterseite den Gedanken der Resozialisierung aus dem Blick zu verlieren. D. h., der/dem Verurteilten soll neben der Verhängung der Strafe zugleich die Chance eingeräumt werden, Wiedergutmachung zu leisten und wieder in die Gesellschaft integriert zu werden. Die nächste Schöffenwahl ist im Jahr 2023. Interessierte können sich laufend freiwillig melden und werden zum Bewerbungsbeginn kontaktiert.

 

Gemeinde Grünheide (Mark)
Hauptamt / Herr Giese
Am Marktplatz 1
15537 Grünheide (Mark)
Telefon: 03362 5088-100
Fax: 03362 5088-600
Mail:

 

Weitere Informationen zur Schöffentätigkeit finden Sie auch unter www.schoeffenwahl.de.