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Fundangelegenheiten

Beschreibung

Fundsachen werden nach unseren Erfahrungen vom Finder nicht sofort, sondern zumeist ein bis zwei Tage nach dem Fund im Fundbüro abgegeben. Die Fundsachen werden erfasst und können im Ordnungsamt (Fundbüro) der Gemeinde Grünheide (Mark) erfragt werden. Die Fundsachen müssen 6 Monate durch das Fundbüro aufbewahrt werden. Nach Ablauf der Frist werden die Fundsachen vernichtet oder gegebenenfalls veräußert. Mehr dazu erfahren Sie auf dieser Seite.

 

Fundsachen im Fundbüro

Eine Übersicht der im Fundbüro aufbewahrten Fundsachen finden Sie auch im Bereich Bekanntmachungen und unterstehend den aktuellen Stand als PDF.

 

Versteigerung von Fundsachen

Die Versteigerung von Fundsachen findet nur nach Bedarf statt.

Rechtsgrundlagen

Ansprechpartner

Ordnungsamt
Frau Prügel
Telefon 03362 5088-351