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Personalausweis
Jeder Deutsche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist gesetzlich verpflichtet, sich durch einen Personalausweis oder durch einen Reisepass ausweisen zu können.
Der Verlust eines Personaldokumentes ist unverzüglich beim zuständigen Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro anzuzeigen. Wenn die Dokumente gestohlen wurden, sollte vorher auch bei der Polizei Anzeige erstattet werden.
Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
- den alten Personalausweis (bei Erstbeantragung Geburtsurkunde, Reisepass oder Kinderreisepass, wenn vorhanden)
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
Gültigkeit des Dokuments:
Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre.
Vorläufiger Personalausweis
Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
- den alten Personalausweis (bei Erstbeantragung Geburtsurkunde, Reisepass oder Kinderreisepass, wenn vorhanden)
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
Bei der Beantragung für Minderjährige müssen beide Sorgeberechtigte und der Minderjährige selbst vorsprechen bzw. sollte ein Sorgeberechtigter nicht vorsprechen können, so ist die ausgefüllte Zustimmungserklärung (PDF-Dokument - siehe unten) mitzubringen.
Gültigkeit des Dokuments:
Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von maximal 3 Monaten ausgestellt.
- Personalausweis unter 24 Jahre: 22,80 EUR
- Personalausweis über 24 Jahre: 37 EUR
Weitere Gebührenregelungen:
- Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe
oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres: gebührenfrei
- Neusetzen der PIN (z.B. PIN vergessen): gebührenfrei
- Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
- Kosten für Aufbringen des elektronischen Signaturzertifikats: Festlegung durch jeweiligen Anbieter
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03362 5088-353
03362 5088-320
03362 5088-600