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Satzungen
Beschreibung
Ortsrecht
Hier finden Sie eine Übersicht des Ortsrechts der Gemeinde Grünheide (Mark).
Dazu gehören aktuell geltende kommunale Satzungen, Verordnungen und Richtlinien.
Gemäß der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg können die Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln. Dieses Recht ist ein wesentlicher Bestandteil des in Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz verbrieften kommunalen Selbstverwaltungsrechts. Die Kompetenz zum Erlass derartiger Rechtsnormen liegt bei der Gemeindevertretung.
Ansprechpartner
I HAUPTAMT
Herr Burdach
Herr Giese
03362 5088-100
03362 5088-100