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Geburt, beurkunden

Kurzinformationen

Für die Beurkundung der Geburt eines Kindes ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk das Kind geboren ist. Bei einer Hausgeburt sollte die Anzeige binnen einer Woche beim Standesamt erfolgen. Die zur Beurkundung der Geburt des Kindes notwendigen Unterlagen richten sich nach dem jeweiligen Personenstand der Mutter.

 

Ist die Mutter ledig:

  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis/ Reisepass
  • Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes
  • Wenn vorhanden, Vaterschaftserkennung und ggf. Sorgeerklärung

 

Ist die Mutter verheiratet:

  • Die Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • Personalausweis/ Reisepass
  • Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes

 

Ist die Mutter geschieden:

  • Die Heiratsurkunde, sollte die Scheidung in der Urkunde nicht vermerkt sein, so ist das rechtskräftige Scheidungsurteil mit vorzulegen
  • Personalausweis/ Reisepass
  • Wenn vorhanden, Vaterschaftserkennung ggf. Sorgeerklärung
  • Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes

 

Ist die Mutter verwitwet:

  • die Heiratsurkunde, sollte der Vermerk über den Tod des Ehemannes fehlen, ist die Sterbeurkunde mit vorzulegen
  • Personalausweis/ Reisepass
  • Wenn vorhanden, Vaterschaftserkennung ggf. Sorgeerklärung
  • Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes

 

Weitere Informationen, wie zum Beispiel zur Bestimmung der Namensführung des Kindes, u.a.m. erhalten Sie im Standesamt.

Ansprechpartner

Standesamt
Frau Krenz
Telefon 03362 5088-333
Telefax 03362 5088-600