Bekanntmachung der Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Grünheide (Mark), OT Grünheide (Mark)

Wappen Gemeinde Grünheide (Mark)
Bild zur Meldung: Wappen Gemeinde Grünheide (Mark)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grünheide (Mark) hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 16.05.2024 den Feststellungsbeschluss, Nr. 21/02/24, zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans des Ortsteils Grünheide (Mark) gefasst.

 

Mit Anschreiben vom 22.05.2024 wurde die 6. Änderung des Flächennutzungsplans des Ortsteils Grünheide (Mark) zur Genehmigung bei der Höheren Verwaltungsbehörde eingereicht. Mit Unterschrift vom 28.06.2024 wurde die Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans des Ortsteils Grünheide (Mark ) erteilt. 

 

Die 6. Änderung des Flächennutzungsplans des Ortsteils Grünheide (Mark) wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.

 

Geltungsbereich: 

 Bekanntmachung der Genehmigung der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Grünheide (Mark), OT Grünheide (Mark) 

Jedermann kann die 6. Änderung des Flächennutzungsplans des Ortsteils Grünheide (Mark) mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Rathaus der Gemeinde Grünheide (Mark), Am Marktplatz 1, 15537 Grünheide (Mark), Bauamt, Zimmer 25, während der Sprechstunden

 

Dienstag                                09.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr

Donnerstag                           09.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr

Freitag                                   09.00 – 12.00 Uhr

 

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

 

Gemäß § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtlichen Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs dann unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Grünheide (Mark) unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist.

 

 

gez. Christiani

Bürgermeister

 

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